07.04.2006 – VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Nutzungsrechte – Ihre Trumpfkarte im Preispoker
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Nutzungsrechte Kunden kümmern sich immer weniger um Nutzungsrechte. Bringen Sie das Thema Nutzungsrechte zur Sprache, wenn Sie mit Kunden über Honorare und Formalitäten verhandeln. So vermeiden Sie böse Überraschungen mit Kunden, Sie gewinnen ein zusätzliches Argument in Preisverhandlungen und schaffen Bewusstsein für den Wert Ihrer Leistung.
Nutzungsrechte werden oft missachtet
Solche Fälle sind an der Tagesordnung: Als freier Grafiker erstellen Sie ein kleines Logo, das nur für ein Projekt verwendet werden soll, für ein kleines Honorar.
Doch dann taucht das Logo plötzlich auf allen Veröffentlichungen des Kunden und auch im Internet auf. Genauso geht es oft freien Textern: Bei Auftragvergabe war nur die Rede von einm Text für einen Folder; deshalb habe man nicht so viel Budget.
Doch später erscheint der Text im Internet, in Imagebroschüren usw.
Schützen Sie Ihre Nutzungsrechte
Kunden kümmern sich immer weniger um Nutzungsrechte. Bringen Sie das Thema Nutzungsrechte zur Sprache, wenn Sie mit Kunden über Honorare und Formalitäten verhandeln.
So vermeiden Sie böse Überraschungen mit Kunden, Sie gewinnen ein zusätzliches Argument in Preisverhandlungen und schaffen Bewusstsein für den Wert Ihrer Leistung.
Sprechen Sie das Thema an
Wenn es um Honorar und die Konditionen eines Auftrags geht, sprechen Sie das Thema Nutzungsrechte gezielt an. Verweisen Sie zum Beispiel auf Zahlen wie diese:
Die Allianz Deutscher Designer (ADG) empfiehlt für die Gestaltung einer 20-seitigen Imagebroschüre im DIN-A4-Format ein Honorar von rund 7.000 €. Doch dieses Honorar gilt nur bei minimaler Nutzung: kurzzeitig, lokal und einfach. Bei 5-jährigem Nutzungsrecht müsse das Honorar schon 50 % höher liegen.
Welche Nutzungsrechte übertragen werden
Bei Aufträgen ist es an der Tagesordnung, dass zu den Nutzungsrechten überhaupt nichts vereinbart wird.
In diesem Fall gilt § 31 Abs. 5 des Urheberrechtgesetzes: Das Urheberrecht bestimmt sich nach dem von den beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck.
Anders ausgedrückt: im Einzelfall muss entschieden werden, wozu dem Kunden Werke zur Verfügung gestellt wurden und was dabei üblicherweise an Nutzungsrechten übertragen wird. Das birgt Potential für lange fruchtlose Auseinandersetzungen.
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