Pressemitteilung vom 5. März 2008
Anzeige: Gerechtigkeit auch für Designer
Die Allianz deutscher Designer (AGD) setzt sich für einen umfassenden und generellen Urheberschutz für Designleistungen ein. Der Urheberschutz für Design muss nach geltendem Recht in jedem Einzelfall erstritten werden: Ein Amtsrichter entscheidet, ob eine ausrechende Schöpfungshöhe erreicht ist. "Die individuelle Prüfung der Schöpfungshöhe ist ein Wirtschaftshemmnis par excellence", sagt Jürgen Grothues, Stellvertretender Vorsitzender der Allianz deutscher Designer. "Es darf nicht sein, dass einzelne Urheberbranchen pauschal schlechter gestellt werden."
Um ihrer Forderung nach gleichem Recht für alle Urheber Nachdruck zu verleihen, präsentiert die AGD das Anzeigenmotiv "Gerechtigkeit auch für Designer" und bittet freundlich um kostenfreien Abdruck. Der Anzeigentext lautet:
"Journalisten haben ihn.
Fotografen haben ihn.
Darstellende Künstler haben ihn.
Und Schriftsteller auch.
Gerechtigkeit
auch für Designer
Für die kreativen Leistungen von Designern gilt kein umfassender Urheberschutz – im Einzelfall entscheiden Amtsrichter, ob ein Signet, eine Schrift oder ein grafisches Konzept „gut genug“ und damit schützenswert sei. Die Allianz deutscher Designer (AGD) will mehr: Schutz jeder kreativen Designleistung ohne richterliche Geschmacksprüfung.
Die Allianz deutscher Designer ist Deutschlands größter Design-Berufsverband. Die AGD vertritt seit 32 Jahren die Interessen von heute über 3200 freiberuflichen Designerinnen und Designern. Mehr Informationen über die AGD und ihre Forderungen an die Politik erfahren Sie unter: www.agd.de"
Die Anzeige kann im Format 98x210 mm kann hier als pdffileadmin/bildmaterial/presse/agd_anzeige_gerechtigkeit_98x210_cmyk.pdf heruntergeladen werden. Andere Formatwünsche bedienen wir gerne.
Mit herzlichem Dank und
freundlichen Grüßen
Boris Buchholz
Pressesprecher der AGD
