Pressemitteilung vom 10. Juni 2008
Designer fordern Änderung des Urhebergesetzes
Rechtssicherheit ist für Designer wichtiger als alle klassischen wirtschaftlichen Fördermodelle. Denn nur, wenn geistiges Eigentum nicht beliebig kopiert werden darf, lassen sich auch angemessene Vergütungen durchsetzen. Die Allianz deutscher Designer fordert die Novellierung des Urhebergesetzes.
Die Förderung der Kreativwirtschaft wird allerorten diskutiert. Für die Designwirtschaft – neben der Gamesbranche Zugpferd der Kreativwirtschaft – werden zumeist Mikrokredite, Gründerförderung, günstigere Büroräume und Angebote zur Weiterbildung vorgeschlagen. Die Allianz deutscher Designer sieht jedoch in einem anderen Bereich dringenden Handlungsbedarf: Für Designerinnen und Designer muss mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Ein umfassender Urheberschutz sollte analog zu Fotografien, Texten oder Landkarten auch für Designwerke gelten.
Dr. Aladdin Jokhosha, Vorsitzender der AGD:
»Niemand würde erwarten, dass ein überführter Ladendieb straffrei klauen darf. Wird ein Signet abgekupfert oder wissentlich ein fremdes Design übernommen, kann der bestohlene Designer den Dieb nur in den seltensten Fällen belangen. Denn laut Urhebergesetz müssen Designer nicht nur eine individuelle Leistung erbringen, das Designwerk muss auch noch eine überdurchschnittliche Gestaltungshöhe erreichen, damit es urheberrechtlich geschützt ist. Obwohl der Bundesfinanzhof bereits 1958 festgestellt hat, dass für den Urheberschutz nur wichtig sein dürfe, ob das Werk „ein Erzeugnis eigenschöpferischen Denkens“ sei, entscheiden Gerichte regelmäßig gegen den Schutz von Designleistungen.«
Die Allianz deutscher Designer fordert daher, das Urhebergesetz klar zu formulieren und den Paragraph 2, Absatz 2 wie folgt zu ändern:
»Werke im Sinne des Paragraph 1 werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung dieser Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien anzuwenden, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische. Dies gilt für alle Werkkategorien gleichermaßen«.
Mehr über die Bedeutung der Designbranche für die Kreativwirtschaft, über die täglichen Hürden von selbständigen Designern, das Potenzial der Branche und kreative Zukunftsvisionen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des AGD Magazins »zwei|viertel« mit dem Schwerpunkt »Kreativwirtschaft«.
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Mit freundlichen Grüßen
Boris Buchholz
Pressesprecher