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Allianz deutscher Designer (AGD) e. V.

Anschrift

Steinstraße 3, 38100 Braunschweig, Telefon: +49 (0)531.16757, Telefax: + 49 (0)531.16989, Internet: http://www.agd.de

Neue KSK-Broschüre

Die Broschüre "Künstlersozialversicherung" wurde mit Stand Juli 2009 neu aufgelegt. Die Broschüre kann bei der KSK bestellt oder im pdf-Format heruntergeladen werden.
www.kuenstlersozialkasse.de

Neues beim nachhaltigen Design

Design Thinking, eine Broschüre zum Green Fashion Design und Booksharing [hier ...]

Arbeitssicherheit in Designbüros

Informationen von Lutz Gathmann, Sicherheitstechniker und AGD Designer [hier …]

zwei|viertel ist da

Design und Kriminalität – spannend, brisant und hart am Leben. Wir freuen uns auf Schlagabtausch im Forum.

RUHRPOST 2010 – die Ausstellung

Ein Experiment der AGD, eine Aufgabe an alle Welt: Gestaltet eine Postkarte und schickt diese in die fiktive Stadt RUHR. Die Ergebnisse sind jetzt in Dortmund zu sehen [mehr...]

VIDA Paper Design Award 2010

Care affair 3. Yvonne Adams und Jens Mennicke

Der Award wird zum 4. Mal ausgeschrieben, Boris Kochan erweitert die Jury, das Preisgeld beträgt 10.000 Euro und die Preise werden am 30. September auf der AGD Jahrestagung verliehen. [mehr...]

 

Extraseite KSK

Aktivitäten, Neuigkeiten und Berichte in chronologischer Reihenfolge

 

Senkung der Künstlersozialabgabe für 2010

Künstlersozialabgabe ist nicht nur von Theatern, Galerien, Verlagen,
Werbeagenturen etc. zu zahlen. Betroffen sind auch alle anderen Unternehmen,
die eigene Werbemaßnahmen durchführen und zu diesem Zweck „nicht nur
gelegentlich" Aufträge z. B. für die Gestaltung von Katalogen,
Geschäftsberichten, Layouts, Anzeigen, Prospekten, Produkten bzw.
Verpackungen oder für Webdesign vergeben. Das gilt selbst dann, wenn
Werbemaßnahmen lediglich in größeren zeitlichen Intervallen (regelmäßig alle
drei bis fünf Jahre) stattfinden. Die Künstlersozialabgabe fällt an, wenn
der Leistungserbringer Selbständiger, Einzelunternehmer oder eine
Personengesellschaft ist, nicht jedoch, wenn eine juristische Person (GmbH)
mit den entsprechenden Tätigkeiten beauftragt wird.

Nicht erfasst werden private Auftraggeber und private Veranstaltungen (z. B.
Hochzeiten) sowie interne Betriebsfeiern. Werden selbständige Künstler für
öffentliche Veranstaltungen z. B. durch Vereine engagiert, bleibt dies
abgabefrei, wenn nicht mehr als drei Veranstaltungen im Kalenderjahr
durchgeführt werden.

Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Entgelte, Gagen, Honorare oder
Rechnungsbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich Material-, Nebenkosten
und Auslagen (nicht jedoch Reisekostenerstattungen) zu zahlen.
Nichtkünstlerische Leistungen, wie z. B. Druckkosten, sind nicht
abgabepflichtig.

Die Abgabe zur Künstlersozialversicherung (KSA) kann zum Jahr 2010
um einen halben Prozentpunkt von 4,4 auf 3,9 Prozent angesenkt werden. Zur Versendung des Entwurfs der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010 an die beteiligten Verbände und Länder erklärte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz:
 
„Die Künstlersozialabgabe wird zum Jahr 2010 um einen halben Prozentpunkt auf 3,9 Prozent sinken. Das ist eine gute Nachricht für die Verwerter von Kunst und Publizistik, die aufs Jahr gerechnet um 18 Millionen Euro entlastet werden – bei gleichbleibend hohem sozialen Schutz für die freischaffenden, selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister. Möglich wird die Entlastung durch die letzte Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Damit haben wir unter anderem die Kontrolle der Abgabepflicht von Unternehmern, die künstlerische oder publizistische Werke verwenden, deutlich verstärkt. Die Summe der Honorare, auf die auch wirklich Abgaben bezahlt werden, vergrößert sich – die Abgabe kann dadurch auf breiter Front sinken.
Die künstlersozialversicherung bietet heute 160.000 Künstlern und Publizisten umfassenden Versicherungsschutz – dreimal so vielen wie zu Beginn der 1990er Jahre. Und mit dem Wandel der Arbeitswelt steigt die Zahl der Versicherten weiter.“
 
Lutz Hackenberg AGD (Mitglied im Beirat und Widerspruchsausschuss KSK)

Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010 PDF

 

Bundesrat steht zur Künstlersozialversicherung

SPD Logo

Anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundesrates, mit dem die Forderung nach Abschaffung der Künstlersozialversicherung zurückgenommen wurde, erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Ausschuss für Kultur und Medien Angelika Krüger-Leißner:

Der Bundesrat hat die Notbremse gezogen. Der Fortbestand der Künstlersozialkasse wird nicht mehr in Frage gestellt. Im Gegenteil, der heutige Beschluss bekräftigt die Fortexistenz der sozialen Absicherung für freiberufliche Künstler und Publizisten in Deutschland. Die Länder haben erkannt, dass der Passus in der Beschlussempfehlung der befassten Fachausschüsse, wonach die Abschaffung der Künstlersozialversicherung gefordert wurde, ein Fehler war.

Allerdings ist der Hintergrund dieses Vorganges ernst zu nehmen. Im Rahmen der laufenden Umsetzung der Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes wird systematisch die Abgabepflicht der Betriebe bezüglich der Künstlersozialabgabe geprüft. Bei zahlreichen, vor allem kleineren Unternehmen, stößt der damit verbundene Aufwand auf Unverständnis. Hier sind wir aufgefordert, nach Lösungen zu suchen. Ein erster Schritt ist getan. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion sind gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) und dem DIHK konkrete Prüfaufträge erarbeitet worden, wie der Aufwand der Unternehmen minimiert werden kann. Zudem hat das BMAS angeboten, mit Informationsveranstaltungen vor Ort in die DIHK-Bezirke zu kommen.

Dies sind ermutigende Ansätze für eine breite Akzeptanz der Künstlersozialversicherung. Nur gemeinsam mit allen Beteiligten steht diese soziale Errungenschaft auf einer soliden Grundlage. Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss ist eine Abschaffung vom Tisch und der Weg frei für konstruktive Lösungen

Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2008

 

Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfiehlt Abschaffung der Künstlersozialkasse

Am 8. September beschloss der federführende Wirtschaftsausschuss des Bunderats eine Empfehlung, nach der die Künstlersozialkasse abgeschafft werden sollte. Der genaue Wortlaut: "Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird."

In der Folge formierte sich massiver Widerstand. Die AGD lehnt die Abschaffung der Künstlersozialkasse rigeros ab. Der Vorstoß des Wirtschaftsausschusses schadet Künstlern, Designern und Publizisten sowie der deutschen Kulturlandschaft.

Am 19. September wird der Bundesrat über die Ausschussempfehlung beraten. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die Empfehlung keine Mehrheit im Bundesrat finden; auch einige Ländern, die im Ausschuss für die Empfehlung gestimmt haben, werden am 19. September die Abschaffung der KSK ablehnen.

Fest steht: Der Bundesrat könnte nicht alleine die KSK abschaffen. Einen solchen weitreichenden Schritt müssten Bundesrat und Bundestag absegnen – im Bundestag besteht eine Mehrheit pro KSK.

Dennoch ist die Empfehlung der Bundesratsausschüsse bedeutsam und schädlich: Zum einen verunsichert eine solche Diskussion die Kulturschaffenden unnötig. Zum anderen gibt ein solches Votum all den Unternehmen und Verbänden Schützenhilfe, die die KSK abschaffen wollen und sich zum Teil seit Jahren nicht an der Finanzierung der KSK durch die Künstlersozialabgabe beteiligten. Erst seit der Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes im letzten Jahr sind verstärkte Kontrollen der abgabepflichtigen Unternehmen vorgenommen worden.

Wir haben einige Informationen rund um die aktuelle Debatte gesammelt – machen Sie sich selbst ein Bild!

bb

 

 

Pressemitteilung der AGD

  • Pressemitteilung der AGD vom 11. September 2008
    Erschreckend: Wirtschaftsausschuss schadet Wirtschaft
    [mehr]
    [PDF]

Dokumente

  • Der Stein des Anstoßes:
    Der Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft"
    (Drucksache 558/08)
    [pdf]

  • Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats
    (Drucksache 558/1/08)
    [pdf]

Stellungnahmen

  • Eilmeldung des Deutschen Kulturrats vom 9. September 2008
    Bundesländer wollen Künstlersozialversicherung abschaffen
    [mehr]

  • Pressemitteilung des Verbands deutscher Schriftsteller vom 9. September 2008
    Länder-Vorstoß zur Abschaffung des KSVG ist ein Skandal
    [mehr]

  • Pressestelle des Bremer Senats vom 9. September 2008
    Bürgermeister Böhrnsen steht zur Künstlersozialversicherung
    [mehr]

  • Pressemitteilung des Deutschen Journalisten-Verbands vom 9. September 2008
    Abschaffung wäre Unfug
    [mehr]

Presseberichte

  • tagesschau.de vom 9. September 2008
    Verwirrung um Künstlersozialkasse: Nur "ein bedauerliches Missverständnis"?
    [mehr]

  • dasauge.de vom 10. September 2008
    Verwirrung um Zukunft der Künstlersozialkasse
    [mehr]

 

Abgabesatz für 2009: 4,4%

Im Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung für 2009 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Abgabesatz von 4,4% ermittelt. Das sind 0,5% weniger als im Jahr 2008. Zwar ist die Summe der zu erwartenden Ausgaben gegenüber 2007 gestiegen, aber auch die Einnahmen werden höher sein. So rechnet die KSK mit steigenden Versichertenzahlen und mit steigenden Einkommen bei diesen Versicherten. cs

 

Künstlersozialabgabe, Versicherte unter der Lupe, GmbHs vs. Freiberufler

Die AGD hat nachgehakt – die Künstlersozialkasse hat geantwortet

Die AGD fordert seitens der Bundesregierung und der KSK mehr Aufklärung über die Künstlersozialabgabe – die KSK antwortet, dass sie zum einen schon seit längerem mehr Beratung und mehr Veranstaltungen sowie eine umfangreiche Web-Site anbiete. Zum anderen seien das Wissensdefizit der Unternehmer-Seite zum Großteil selbst verschuldet: Die Kammern und die Steuerberaterverbände hätten sich schlicht – trotz Kenntnis der Rechtslage – verweigert.

Die AGD hakt nach: Wie bewertet denn die KSK die Empfehlungen von Unternehmensverbänden, anstelle eines Freiberuflers lieber eine "künstlersozialabgabefreie" GmbH zu beauftragen? Die Antwort ist eindeutig: Die meisten Unternehmen, die einen Wechsel zu einer GmbH vollzogen hätten, seien wieder zu einem selbständigen Designer zurückgekehrt. Denn letzterer sei trotz der Künstlersozialabgabe von 4,9 Prozent sehr viel günstiger als eine Firma, die ihre gesamten Sozialabgaben in den Endpreis einrechnen müsse.

Die Antworten der Künstlersozialkasse sind interessant und hilfreich. Vieles wird erklärt, der Standpunkt der Gesetzgeber erläutert. Wer wann abgabepflichtig ist, wird in neuen Beispielen greifbar gemacht.

Die AGD wird die Debatte um die Künstlersozialabgabe weiter kritisch begleiten und mitgestalten. Es wird auch in der Zukunft vertiefende Nachfragen und Anregungen von unserer Seite geben. Doch jetzt sind Sie an der Reihe: Machen Sie sich selbst ein Bild. Wir präsentieren Ihnen die Reihe "Die AGD fragt, die KSK antwortet" in vier Teilen:

  • Teil 1: Künstlersozialabgabe: Das Informationsdefizit sei seitens der Unternehmen hausgemacht [mehr lesen ...]

  • Teil 2: Wegen Künstlersozialabgabe lieber GmbHs als Freiberufler: "unrealistisch und unhaltbar", "unsinnig und teuer" [mehr lesen ...]

  • Teil 3: Eene, meene, muh und abgabepflichtig bist Du: Wer wann an die KSK Abgaben zu entrichten hat – neun Beispiele [Mitglieder lesen mehr ...]

  • Teil 4: Sie werden geprüft: Wie überprüft die Künstlersozialkasse ihre Mitglieder und was sind die Konsequenzen [Mitglieder lesen mehr ...]

 

Künstlersozialkasse

Abgabepflicht setzt Aufklärung voraus

Carl Spitzweg: Der arme Poet 

Lange führte die Künstlersozialkasse ein recht stilles Dasein. Von Künstlern – so auch Designern – geschätzt und von der Öffentlichkeit – wie auch den Auftraggebern – weitgehend unbemerkt. Die KSK selbst tat relativ wenig, um über sich selbst und die Abgabepflicht für Künstler und vor allem für deren Auftraggeber zu informieren. So gab es zwar weniger Geld, aber auch wenig Aufregung.

Seit dem Inkrafttreten des KSVG-Änderungsgesetzes am 15.6.2007 ist nicht mehr die KSK selbst, sondern die Deutsche Rentenversicherung mit ihren großen Kapazitäten dafür zuständig, die Firmen auf ihre Abgabepflicht zu überprüfen. Und mit einem Schlag ist alles anders: Viele Firmen, die nicht ausreichend informiert waren, sollen große Summen nachzahlen und geben den Druck an die freiberuflichen Designer weiter.

Eine Maßnahme, die Geld zum Wohle der Künstler in die Kassen der KSK spülen soll, führt nun dazu, dass Designer in ihrer Existenz bedroht sind.

Die AGD fordert Aufklärung und Transparenz. "Die Designerinnen und Designer stehen am Pranger, weil Staat und KSK nicht ausreichend informieren", so Aladdin Jokhosha, Vorsitzender der AGD. Und es sollen auch nur für Tätigkeiten, die der Versicherungspflicht unterliegen, Abgaben eingefordert werden.

Zur Zeit befindet sich die AGD im Gespräch mit der KSK. Wir werden Sie auf dieser Seite über die aktuellen Entwicklungen informieren. cs

 

Stellungnahmen, Berichte, Informationen

Informationen der AGD:

Externe Informationen:

 

Arbeitsgruppe Künstlersozialkasse: Gisela Sonderhüsken, Jürgen Grothues, Boris Buchholz / Online-Koordination: Christina Sahr