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Allianz deutscher Designer (AGD) e. V.

Anschrift

Steinstraße 3, 38100 Braunschweig, Telefon: +49 (0)531.16757, Telefax: + 49 (0)531.16989, Internet: http://www.agd.de

vier|viertel

Designer spielen - warum spielen zufrieden macht, wie Spiele gestaltet werden und wie Sie in Machtspielen selbstbewusst mitmischen... Das agd|viertel gibt es im Abo oder als Probeexemplar im AGD Shop.

Neue Vergünstigung für AGD Mitglieder

AGD Mitglieder erhalten im Softwarehaus BtB Sonderkonditionen, ebenso bei Veranstaltungen des VDM Nord und Seminaren der AEP. [mehr für Mitglieder]

Elektronische Rechnungen

werden voraussichtlich ab Herbst 2011 auch ohne digitale Signatur anerkannt. [mehr...]

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Designer schaffen Ausbildungsplätze

Druckerei

Praktische Tipps und verschiedene Fördermodelle. [mehr lesen...]

 

Urheberschutz von Leistungen und Geschmacksmusterschutz

Die Situation

Urheberschutz entsteht ohne Anmeldung mit der Entstehung eines Werkes. Ebenso  ist ein geschmacksmusterfähiges Muster auch ohne formale Anmeldung geschützt. Doch häufig lässt sich im Streitfall nicht hinreichend sicher nachweisen, wann ein Schöpfer eine Leistung erbracht hat, die nicht gleich verwertet worden ist. Und dass ein Geschmacksmuster der Fachöffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wurde ist nicht immer leicht zu beweisen – nur dann ist es geschützt.


Doch es gibt Lösungen:

PriorMart bietet eine erleichterte Dokumentation von Leistungsergebnissen an, für die ein urheberrechtlicher Schutz beansprucht wird oder werden soll.

Design Protection bietet jedermann die Gelegenheit, geschmacksmusterschutzfähige Gestaltungen, insbesondere Designleistungen im Sinne von Art. 11 GGV der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

 

PriortMart – Signet

PriorMart

www.priormart.com bietet eine erleichterte Dokumentation von Leistungsergebnissen an, für die ein urheberrechtlicher Schutz beansprucht wird oder werden soll.  
 
Rechtliche Ausgangslage nach dem Urheberrechtsgesetz
Die Zuerkennung von Urheberrechtsschutz setzt ein schutzfähiges Werk voraus. Das Werk muss durch seine Formgebung den menschlichen Sinnen zugänglich sein. Eine körperliche Fixierung des Werkes ist einerseits nicht erforderlich, andererseits aber nützlich, um den getätigten Schöpfungsvorgang nachweisen und dem betreffenden Schöpfer zuordnen zu können. Urheber ist der reale Schöpfer des Werkes, nicht der (bloße) Ideenanreger. Der Urheberschutz bedarf keiner formellen Anmeldung bei irgendwelchen Behörden oder Registern, sondern entsteht automatisch mit der Entstehung des Werkes.
 
Rechtsdurchsetzung, Beweisbarkeit im Vorfeld der Werkverwertung
Wer eine kreative Leistung erbracht hat, die noch nicht in eine Werkverwertung (Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung usw.) eingemündet ist, kann häufig nicht hinreichend sicher nachweisen, dass er die Schöpfungsleistung längst erbracht hatte, bevor sie Dritten zur Kenntnis gebracht worden ist. Betroffen hiervon sind regelmäßig Entwurfsleistungen aller Art z.B. im Designbereich, speziell Design-Entwürfe, Entwurfskonzepte für Werbegestaltungen, Fotostrecken u.a.
 
Leistung von PriorMart
PriorMart sorgt für eine notarielle Hinterlegung der dort eingereichten Daten. Der hierdurch geschaffene Beweistatbestand besagt: Die eingereichte Leistung lag am Einreichungsdatum als real existierend und in Zuordnung zu dem dort genannten Werkschöpfer vor.
 
Kostenaufwand, Sonderkondition für AGD-Mitglieder
Der AGD-Vorstand hat mit PriorMart eine Kooperation beschlossen. Danach bekommen AGD-Mitglieder beim Nachweis ihrer Mitgliedschaft einen Rabatt von 20% auf die Grundpreise.  
 
AGD Mitglieder lesen mehr:

  • Was auch PriorMart nicht leisten kann
  • Praxistipp zum Einsatz von PriorMart Angeboten
  • Zur AGD Landing Page bei PriorMart 

Individuelle Fragen zu dieser Thematik beantwortet Ihnen gerne unsere Anwaltskanzlei HERTIN – für AGD Mitglieder ein kostenloser Service.

 

Design Protection – Signet

DesignProtection

www.designprotection.com bietet jedermann die Gelegenheit,
geschmacksmusterschutzfähige Gestaltungen, insbesondere Designleistungen im Sinne von Art. 11 GGV der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
 
Rechtslage nach GGV
Während das Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) die Gewährung von Geschmacksmusterschutz von einer behördlichen Musteranmeldung abhängig macht, wird nach der GemeinschaftsgeschmacksmusterVO (GGV) ein geschmacksmusterfähiges Muster auch ohne formale Anmeldung geschützt. Der Schutz beginnt mit dem Tag, an dem das Muster der Öffentlichkeit innerhalb eines Landes der Europäischen Union erstmals zugänglich gemacht wurde. Ein ausreichendes Zugänglichmachen liegt vor, sobald die einschlägigen Fachkreise von der Veröffentlichung im normalen Geschäftsverlauf Kenntnis erlangen (Art. 11 GGV). Im Falle des Verstoßes gegen ein Geschmacksmusterrecht nach GGV ist der Nachweis zu führen, dass der Verletzer für eine Rechtshandlung verantwortlich ist, in der sich das Ergebnis einer subjektiven Nachbildung des geschützten Musters verkörpert.
Kein Verstoß gegen GGV liegt vor, wenn die Benutzugshandlung auf einen selbständigen Entwurf eines
Gestalters zurückgeht, der das Muster nicht kannte.  
 
Rechtsdurchsetzung, Beweisbarkeit
Der Anspruchssteller von Rechten, die auf eine Verletzung nach GGV gestützt werden, muss somit einen doppelten Beweis führen:  

  • Zu welchem Zeitpunkt ist durch welche Rechtshandlung sein eigenes Muster den einschlägigen Fachkreisen im normalen Geschäftsverlauf zur Kenntnis gebracht worden?
  • Beibringung von Umständen, aus denen sich ergibt, dass der Nachahmer das geschützte Muster gekannt haben muss.

Leistung von Design Protection  
Die von Design Protection angebotene Dienstleistung stellt sicher, dass das zu schützende Muster den einschlägigen Fachkreisen zur Kenntnis gebracht und damit ausreichend zugänglich gemacht wird im Sinne von Art. 11 GGV (Beginn des Schutzes). Zugleich wird eine Dokumentationsplattform geschaffen, bei der sich der Nutzer über das Vorhandensein bereits veröffentlichter Muster informieren kann und die die Einlassung von Rechtsverletzern erschwert, das verletzte Muster sei nicht bekannt gewesen.  
 
Kostenaufwand
Die Dokumentation durch DesignProtection ist derzeit kostenfrei.
 
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Individuelle Fragen zu dieser Thematik beantwortet Ihnen gerne unsere Anwaltskanzlei HERTIN –  für AGD Mitglieder ein kostenloser Service.