Arbeitsschutz in Designbüros
Der Designer als Unternehmer
Designer sehen sich oft selbst nicht direkt als Unternehmer und doch vor dem Gesetz sind Sie es.
Unternehmer tragen dort Verantwortung, wo sie Weisungen erteilen und Entscheidungen treffen. Die Verantwortung erstreckt sich auch auf die Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Unternehmen /Designbüro.
Die gesetzliche Unfallversicherung entlastet die Unternehmer von der Verpflichtung, im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit unmittelbar Entschädigung zu leisten. Die Solidargemeinschaft aller Unternehmer schützt so ihre Mitglieder vor den Folgekosten eines Unfalles, die ein wirtschaftliches Risiko für die Existenz eines Unternehmens darstellen können.
Der Designer als Unternehmer sollte deshalb den Arbeitsschutz zum selbstverständlichen Bestandteil der Organisation seines Unternehmens machen und die Arbeitsabläufe sicher und gesundheitsgerecht gestalten.
Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
Zu den Grundpflichten der Unternehmer gehört es beispielsweise, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, den Arbeitsschutz bei allen Tätigkeiten und auf jeder Führungsebene zu organisieren, zu beachten und zu kontrollieren, Mitarbeiter zu informieren und zu unterweisen, bestehende Arbeitsbedingungen ständig zu verbessern, erforderliche Mittel bereitzustellen, die Mitwirkung der Beschäftigten sicherzustellen.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz, insbesondere auch in kleineren Unternehmen.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist ein wichtiger Schritt, um mögliche Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu erkennen, zu bewerten und Verbesserungen abzuleiten und dient auch dazu, die Produktivität im Unternehmen zu erhöhen.
Der Unternehmer sollte eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen und dokumentieren lassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Aufgabe und Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) ist ein Berater des Unternehmers in Sachen Arbeitsschutz.
Die FASI unterstützt den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter. So beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Funktion der Fachkräfte.
Der Arbeitsschutz beschränkt sich jedoch nicht auf die Umsetzung von Einzelvorschriften im Unternehmen, sondern bezieht Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten als Beitrag zum Unternehmenserfolg in alle betrieblichen Tätigkeiten, Strukturen und Prozesse mit ein und ist Bestandteil von Unternehmensstrategien, Unternehmensführung und Unternehmensorganisation.
Bei allen Fragen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Kreativberufen, sowie der Berufsgenossenschaft stehe ich gerne zur Verfügung.
Telefon 0211-452919 oder Mail info(at)lutz-gathmann.de
Lutz Gathmann
Designer AGD | VDID | Sicherheitstechniker VDSI




