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Allianz deutscher Designer (AGD) e. V.

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Neue Kanzlei: KVlegal
Die anwaltliche Beratung für AGD Mitglieder wird seit 2013 von KVlegal durchgeführt. Fragen zu steuerlichen Themen beantwortet gewohnt gut Ecovis.

 

Stärkung der Designwirtschaft

Als erster Designverband bezieht die AGD klar mit 15 Forderungen an die Politik Stellung: Der Urheberschutz muss ausgeweitet, der ermäßigte Steuersatz für Designleistungen grundsätzlich eingeführt und über die Künstlersozialabgabe muss besser seitens der Bundesregierung und der KSK informiert werden.

 

Forderungen der AGD an die Politik [1]

Für Designwerke besseren Schutz und sieben Prozent Umsatzsteuer

Die Förderung der Kreativwirtschaft ist in aller Munde. Als erster deutscher Designverband hat die Allianz deutscher Designer (AGD) 15 konkrete Forderungen an die Politik formuliert, deren Umsetzung den Designerinnen und Designer mehr Rechtssicherheit, weniger finanzielle Risiken und ein besseres Arbeitsumfeld schaffen würden. Dr. Aladdin Jokhosha sagt dazu: „Die Designwirtschaft ist einer der Wachstumsmotoren der Kreativindustrie – die AGD möchte, dass das so bleibt.“

Ein Kernthema ist für die AGD die Schaffung von Rechtssicherheit. Für die AGD ist es nicht nachvollziehbar, dass beim Urheberrecht mit zweierlei Maß gemessen wird: Fotografen, Darstellende Künstler und Journalisten beispielsweise erhalten für jede ihrer Schöpfungen den Schutz des Urheberrechts. Designerinnen und Designer dagegen müssen im Streitfall erst vor Gericht die außergewöhnliche Qualität jedes ihrer Werke belegen, bevor sie in den Genuss des Urheberschutzes gelangen. „Die individuelle Prüfung der Schöpfungshöhe ist ein Wirtschaftshemmnis par excellence“, meint Jürgen Grothues, Stellvertretender Vorsitzender der AGD, und fährt fort: „Es darf nicht sein, dass einzelne Urheberbranchen pauschal schlechter gestellt werden.“

Diese Rechtsunsicherheit birgt neben dem mangelnden Schutz Geistigen Eigentums noch ein anderes Risiko: ein finanzielles. Denn jedes urheberrechtlich geschützte Werk muss dem Kunden mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz berechnet werden. Ist das Werk dagegen nicht durch das Urheberrecht geschützt, fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an. Für nichtvorsteuerabzugsberechtigte Auftraggeber wie die Öffentliche Hand, Kulturorganisationen, Kirchen oder Vereine ist die Weiterberechnung des ermäßigten Steuersatzes eine echte Kostenminderung. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass das Werk nicht unter das Urheberrecht fällt, müssten zwölf Prozent Umsatzsteuer – die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Satz – vom Auftraggeber nachgefordert werden. Ein Unterfangen, das in der Praxis teilweise schwer zu realisieren ist. Denn zum einen sind Haushaltsjahre oftmals schon seit langem abgeschlossen und zum anderen dürfte der Designer um die nächsten Aufträge bangen. Das finanzielle Risiko trägt in jedem Fall der Designer bzw. die Designerin.

Die AGD fordert deshalb Klarheit und Gleichbehandlung. Jürgen Grothues: „Wir fordern besseren Schutz von Designwerken, mehr Finanzsicherheit und einen einheitlichen Steuersatz von 7 Prozent.“

Über den Tellerrand
Die Fragen der Politik, was sich die Kreativwirtschaft wünsche und welche Form der Wirtschaftsförderung Sinn mache, nehmen zu. Die AGD sieht zum einen die Gefahr, dass sich im Laufe der Diskussionen große Interessensverbände mit Partikularwünschen durchsetzen könnten. Zum anderen ist es sehr wahrscheinlich, dass sich einzelne Branchen Gegensätzliches wünschen, sie gegeneinander ausgespielt werden und sie sich gegenseitig blockieren. Deshalb ist es Ziel der AGD, mit den anderen Branchen der Kreativwirtschaft in Kontakt zu treten, Gemeinsames auszuloten und Trennendes im Vorfeld zu bestimmen. Die AGD schlägt die Gründung eines Kreativparlaments vor. Das „Kreativparlament“® soll paritätisch besetzt sein und der Politik gegenüber als Ansprechpartner fungieren. Der Wunsch an die Politik lautet: Unterstützt diese Initiative und helft bei der Finanzierung eines solchen Gremiums.

Weitere Forderungen der AGD:

  • Die AGD ist deutlich unzufrieden mit der derzeitigen Informationspolitik bezüglich der Künstlersozialkasse.
  • Bisher werden alle Kolleginnen und Kollegen, die unter einem Jahresumsatz von 17.500 Euro bleiben, statistisch nicht erfasst. Um die Kreativwirtschaft richtig abbilden zu können, müssen die vielen Geringverdiener mit erfasst werden. Kleinstunternehmen machen den Großteil aller Unternehmen in der Kreativwirtschaft aus.
  • Klarere und faire Ausschreibungen und Wettbewerbe der Öffentlichen Hand. Das polizeiliche Führungszeugnis oder die Angabe des Umsatzes dürfen keine Rolle spielen.
  • Stärkung der Designforschung.
  • Die Design-Ausbildung muss berufswirtschaftliche Themen aufnehmen.
  • Unternehmen müssen besser beraten werden, wie gutes Design sich auf die Unternehmensentwicklung auswirken kann.
  • Designförderung muss lokal und regional organisiert werden, damit nicht nur Leuchtturm-Projekte, sondern auch gute Designlösungen für Mikrounternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen oder Organisationen in den Fokus rücken können.

bb

 

Forderungen der AGD an die Politik [2]

Künstlersozialabgabe: Designer dürfen nicht am Pranger stehen!

Durch die Künstlersozialabgabe dürfen freiberufliche Designerinnen und Designer und deren Auftraggebern keine Nachteile entstehen – das ist die Hauptforderung der Allianz deutscher Designer. Die vermehrten Überprüfungen von Firmen durch die Deutsche Rentenversicherung und die gleichzeitig unzureichende Aufklärungsarbeit seitens der Bundesregierung haben dazu geführt, dass die nicht ausreichend informierten Unternehmen die freiberuflichen Designer unter massiven Druck setzen.

„Es ist schlimm, dass unsere Mitglieder vermehrt genötigt werden, ihren Auftraggebern zu erklären, warum diese die KSK-Abgabe zu entrichten haben“, sagt Dr. Aladdin Jokhosha, Vorsitzender der Allianz deutscher Designer. Mitglieder berichten, dass ihnen von Auftraggebern angetragen werde, die Künstlersozialabgabe doch bitte zu übernehmen, sonst drohe ihnen der Entzug ihrer Aufträge – dieses Anliegen widerspricht eklatant geltendem Recht. Ebenso unangemessen sind Reaktionen von Unternehmerverbänden, die den angeschlossenen Firmen empfehlen, in Zukunft keine Freiberufler und GbRs mehr zu beauftragen, sondern sich GmbHs oder Limiteds zuzuwenden, für die der Auftraggeber vermeintlich keine Künstlersozialabgabe zahle.

Die AGD kritisiert die unzureichende Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung und der Künstlersozialkasse. Wenn viele Unternehmen nicht wissen, dass sie abgabepflichtig sind, ist Aufklärung gefragt.

Fest steht: Der Konflikt wird derzeit auf dem Rücken der Designerinnen und Designer ausgetragen. „Genauso wenig wie wir unsere Auftraggeber darauf hinweisen müssen, dass man über keine rote Ampel fahren darf, müssen wir über die gesetzliche Abgabepflicht aufklären“, erklärt Dr. Aladdin Jokhosha. Er fährt fort: „Die Designerinnen und Designer stehen am Pranger, weil Staat und KSK nicht ausreichend informieren.“ Die AGD fordert eine sofortige Aufklärungskampagne.

Außerdem wünscht sich die AGD Klarheit und Transparenz im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG): Es sollte nur für Tätigkeiten, die auch der Versicherungspflicht unterliegen, Abgaben eingefordert werden.

bb