Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Am 01.06.2006 hat die große Koalition im Bundestag im Schnellverfahren rückwirkend zum 31.05.2006 die Möglichkeit für Alt-Selbstständige abgeschafft, noch bis 31.12.2006 in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzutreten.
Experten raten: Betroffene Alt-Selbstständige, die vor 2004 gegründet haben, sollten sich vom Gesetzgeber nicht ins Bockshorn jagen lassen, sondern schnellstmöglich ihren Antrag stellen. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Es muss erst noch durch den Bundesrat und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Vor allem aber werden die Sozialgerichte und spätestens das Bundesverfassungsgericht diese Aktion des Gesetzgebers höchstwahrscheinlich revidieren, da der im Grundgesetz garantierte Vertrauensschutz des Bürgers unzumutbar beeinträchtigt wurde.
Die Erfolgschancen für Alt-Selbstständige sind besonders hoch, wenn sie jetzt zügig ihren Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen. Lassen Sie sich den Eingang des Antrags beim örtlichen Arbeitsamt in jedem Fall schriftlich bestätigen. Beim Briefversand des Antrags sollten Sie unbedingt auf Einschreiben/Rückschein achten. Bei Abgabe des Antrags direkt beim Amt sollten Sie auf der Annahme des Antrags durch den dortigen Mitarbeiter und der schriftlichen Bestätigung des Erhalts bestehen. Mit der nachweislichen Abgabe Ihres Antrags haben Sie sich alle Rechtspositionen gesichert.
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