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Allianz deutscher Designer (AGD) e. V.

Anschrift

Steinstraße 3, 38100 Braunschweig, Telefon: +49 (0)531.16757, Telefax: + 49 (0)531.16989, Internet: http://www.agd.de

Designer in Mühlhausen

Stadtmauer (c) Stadt Mühlhausen

Die Jahrestagung der AGD findet in diesem Jahr vom 30.09. bis zum 02.10. statt. Das Motto: Neuer Tag, neues Glück. [mehr...]

Ralf Bresser forscht

zum Thema Diskrepanz zwischen Studium und Beruf und bittet um eure Unterstützung im Forum unter Designerpraxis => Designalltag. Danke! (Profil)

WOLDA 09 – die AGD Gewinner

Wir gratulieren hier!

Neues beim nachhaltigen Design

Design Thinking, eine Broschüre zum Green Fashion Design und Booksharing [hier ...]

Arbeitssicherheit in Designbüros

Informationen von Lutz Gathmann, Sicherheitstechniker und AGD Designer [hier …]

zwei|viertel ist da

Design und Kriminalität – spannend, brisant und hart am Leben. Wir freuen uns auf Schlagabtausch im Forum.

Moderation des AGD Forums

Oliver Schuh

Ab sofort wird das AGD Mitglieder Forum von Oliver Schuh moderiert. Wir freuen uns auf rege Beteiligung aller AGD Kolleginnen und Kollegen. [mehr für Mitglieder...]

Der AGD Imagefilm

Sreenshot AGD Imagefilm

Eine Diplomarbeit von Wolfgang Amboss und Patrick Weiser im Bereich Mediengestaltung an der FH Mainz. Viel Spaß beim Ansehen!

Langer Donnerstag

Eine Veranstaltungsreihe für Designer im Ruhrgebiet. [lesen...]

Design stärkt den Mittelstand

Titel der Dokumentation: Design stärkt den Mittelstand

Die Dokumentation der Veranstaltung von iDD und BMWi gibt es jetzt auch als PDF >>.

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Wer muss welche Angaben machen? Rechtstipp für Mitglieder [lesen...]

Beispiele für Alle

Neue Studie der Bundesregierung zu "Design für Alle" [lesen...]

Designer schaffen Ausbildungsplätze

Druckerei

Praktische Tipps und verschiedene Fördermodelle. [mehr lesen...]

 
 

Aktuelle Meldung

Verbot gegen Buy-Out-Verträge des Bauer-Verlages

 

30.07.2009

Buy-Out-Verträge rechtswidrig. 

Strafjustizgebäude in Hamburg, (c) Claus-Joachim Dickow

 
Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Heinrich Bauer-Verlag erlassen und erklärt Buy-Out Vertrag für rechtswidrig.
 
Auf Antrag des Fotografenverbandes FREELENS, vertreten durch Rechtsanwalt Dirk Feldmann, Kanzlei Unverzagt von Have, hat heute das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung (AZ  312  O 411/09) gegen die Heinrich Bauer Achat KG erlassen.
 
Gegenstand der Verfügung ist der vom Heinrich Bauer-Verlag herausgegebene Rahmenvertrag für Fotografen, der nach Ansicht von FREELENS unzulässige Buy-out Klauseln enthält, die gegen das Prinzip der angemessenen Beteiligung des Urhebers an der Vermarktung seiner Werke verstoßen. Diese Rechtsauffassung hat die Wettbewerbskammer des Landgerichts bestätigt.
 
Der Heinrich Bauer-Verlag hatte versucht, sich mit einer einmaligen Honorarzahlung die umfassenden Nutzungsrechte an den Fotos für alle seine Zeitschriften und für Dritte zu sichern. Ein solcher Buy-Out Vertrag verstößt nach Ansicht des Gericht gegen geltendes Recht: Der Gesetzgeber habe ausdrücklich das Prinzip einer angemessenen Vergütung der Urheber in das Urheberechtsgesetz aufgenommen. Gegen dieses Leitbild verstoße der Heinrich  Bauer-Verlag.
 
In dem Vertrag hatte der Verlag zudem versucht, eine immaterielle "Vergütung" einzuführen. Der Vertrag enthält nämlich folgenden Passus: "Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass bei der Abgeltung der Rechte durch das Honorar auch berücksichtigt wurde, dass das Renommee des Objektes bzw. die Marke / der Titel des Objektes als zentraler Wertbildungsfaktor für die Vermarktbarkeit der Werke bedeutsam ist. Das Renommee kommt dabei auch dem Urheber zugute..."
 
Auch dieses Ansinnen, die angemessene Vergütung ohne Leistung einer Zahlung zu erzwingen, wurde vom Gericht als rechtswidrig angesehen.