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Allianz deutscher Designer (AGD) e. V.

Anschrift

Steinstraße 3, 38100 Braunschweig, Telefon: +49 (0)531.16757, Telefax: + 49 (0)531.16989, Internet: http://www.agd.de

Designer in Mühlhausen

Stadtmauer (c) Stadt Mühlhausen

Die Jahrestagung der AGD findet in diesem Jahr vom 30.09. bis zum 02.10. statt. Das Motto: Neuer Tag, neues Glück. [mehr...]

Ralf Bresser forscht

zum Thema Diskrepanz zwischen Studium und Beruf und bittet um eure Unterstützung im Forum unter Designerpraxis => Designalltag. Danke! (Profil)

WOLDA 09 – die AGD Gewinner

Wir gratulieren hier!

Neues beim nachhaltigen Design

Design Thinking, eine Broschüre zum Green Fashion Design und Booksharing [hier ...]

Arbeitssicherheit in Designbüros

Informationen von Lutz Gathmann, Sicherheitstechniker und AGD Designer [hier …]

zwei|viertel ist da

Design und Kriminalität – spannend, brisant und hart am Leben. Wir freuen uns auf Schlagabtausch im Forum.

Moderation des AGD Forums

Oliver Schuh

Ab sofort wird das AGD Mitglieder Forum von Oliver Schuh moderiert. Wir freuen uns auf rege Beteiligung aller AGD Kolleginnen und Kollegen. [mehr für Mitglieder...]

Der AGD Imagefilm

Sreenshot AGD Imagefilm

Eine Diplomarbeit von Wolfgang Amboss und Patrick Weiser im Bereich Mediengestaltung an der FH Mainz. Viel Spaß beim Ansehen!

Langer Donnerstag

Eine Veranstaltungsreihe für Designer im Ruhrgebiet. [lesen...]

Design stärkt den Mittelstand

Titel der Dokumentation: Design stärkt den Mittelstand

Die Dokumentation der Veranstaltung von iDD und BMWi gibt es jetzt auch als PDF >>.

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Wer muss welche Angaben machen? Rechtstipp für Mitglieder [lesen...]

Beispiele für Alle

Neue Studie der Bundesregierung zu "Design für Alle" [lesen...]

Designer schaffen Ausbildungsplätze

Druckerei

Praktische Tipps und verschiedene Fördermodelle. [mehr lesen...]

 
 

Aktuelle Meldung

Senkung der Künstlersozialabgabe ab 2010

 

09.11.2009

 

Kalender

 
Künstlersozialabgabe ist nicht nur von Theatern, Galerien, Verlagen,
Werbeagenturen etc. zu zahlen. Betroffen sind auch alle anderen Unternehmen,
die eigene Werbemaßnahmen durchführen und zu diesem Zweck „nicht nur
gelegentlich" Aufträge z. B. für die Gestaltung von Katalogen,
Geschäftsberichten, Layouts, Anzeigen, Prospekten, Produkten bzw.
Verpackungen oder für Webdesign vergeben. Das gilt selbst dann, wenn
Werbemaßnahmen lediglich in größeren zeitlichen Intervallen (regelmäßig alle
drei bis fünf Jahre) stattfinden. Die Künstlersozialabgabe fällt an, wenn
der Leistungserbringer Selbständiger, Einzelunternehmer oder eine
Personengesellschaft ist, nicht jedoch, wenn eine juristische Person (GmbH)
mit den entsprechenden Tätigkeiten beauftragt wird.

Nicht erfasst werden private Auftraggeber und private Veranstaltungen (z. B.
Hochzeiten) sowie interne Betriebsfeiern. Werden selbständige Künstler für
öffentliche Veranstaltungen z. B. durch Vereine engagiert, bleibt dies
abgabefrei, wenn nicht mehr als drei Veranstaltungen im Kalenderjahr
durchgeführt werden.

Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Entgelte, Gagen, Honorare oder
Rechnungsbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich Material-, Nebenkosten
und Auslagen (nicht jedoch Reisekostenerstattungen) zu zahlen.
Nichtkünstlerische Leistungen, wie z. B. Druckkosten, sind nicht
abgabepflichtig. Der Abgabesatz (bisher 4,4 %) wird für ab dem l. Januar
2010 gezahlte Entgelte auf 3,9 % gesenkt.

Lutz Hackenberg