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Die AGD fragt, die KSK antwortet – Teil 1

Künstlersozialabgabe: Das Informationsdefizit sei seitens der Unternehmen hausgemacht.


Wie kommt es, dass so viele Auftraggeber von der Abgabepflicht nichts gewusst haben?


Verbände und Kammern haben das System der sozialen Sicherung einer bestimmten Gruppe von Selbstständigen unter Beteiligung des Staates von Anfang an abgelehnt und mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem europäischen Gerichtshof versucht zu verhindern. Insbesondere die Kammern und Steuerberaterverbände haben kein eigenes lnformationsangebot zu dieser gesetzlichen Pflicht der Unternehmen vorgehalten oder entwickelt.

Die Künstlersozialkasse hat vor diesem Hintergrund stets über den gesetzlich vorgegebenen Pflichtrahmen hinaus Informations- und Beratungsaufwand betrieben, indem sie zum Beispiel nie sogleich mit Bußgeldverfahren auf unterlassene Meldungen reagiert hat, sondern stets mit Fragebögen und Informationsschriften gearbeitet hat. Bereits seit Mitte der 90er Jahre stellt die KSK ein umfassendes Internetangebot zur Verfügung, über das Unternehmen alle notwendigen Informationen zur Prüfung ihrer Abgabepflicht und zur Feststellung der Höhe der Künstlersozialabgabe frei beziehen können.

Eine Prüfung und die Aufklärung, wie zukünftig die Abgabepflicht zu entrichten ist, scheint für Unternehmen ein annehmbares Verfahren zu sein. Die Nachforderung von versäumten Abgaben für einen Zeitraum von fünf Jahren wird jedoch als ungerechte Strafe empfunden. Eine Lösung könnte eine so genannte Stichtagsregelung sein. In anderen Bereichen wie zum Beispiel beim Thema Steuerflucht wurde erfolgreich so verfahren. Was sprach und spricht gegen eine Stichtagsregelung?

Diese Option wurde am runden Tisch – einem Beratungsgremium des Bundesarbeitsministeriums, in dem die Kultur  und Wirtschaftsverbände von Anfang an in die Diskussion der Novellierung des Gesetzes einbezogen waren – intensiv erörtert und verworfen. Hintergrund ist die Tatsache, dass Unternehmen, die jetzt erst durch die Prüfungen der Träger der Deutschen Rentenversicherung erfasst werden, in der Regel schon viel länger zur Zahlung von Abgaben verpflichtet gewesen wären und eine solche „Amnestie“ über den gesetzlich geltenden Verjährungszeitraum hinaus als problematische Ungleichbehandlung der bereits von Anfang an zahlenden Auftraggeber angesehen wurde.

Es ist nachvollziehbar, dass die Künstlersozialabgabe für Leistungen zu entrichten ist, die in der KSK versicherte Designer erbringen. Warum müssen aber auch für Leistungen von Nicht-Versicherungspflichtigen Abgaben gezahlt werden?

Die 30%ige Abgabe der Auftraggeber hat den Charakter einer solidarischen Umlagefinanzierung für den unter dem besonderen Schutz des Staates und der Gesellschaft stehenden Personenkreis derjenigen  Künstler und Publizisten, die von ihrer Arbeit freiberuflich selbstständig leben. Der Gesetzgeber hat alle Honorare abgabepflichtig gemacht (auch die an ehrenamtliche, nebenberufliche oder im Ausland versicherte Kreative) um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des
geschützten Personenkreises zu verhindern.

Werden bei einem Auftrag künstlerische und gewerbliche Leistungen in Rechnung gestellt, wie zum Beispiel die Gestaltung eines Signets und einer lmagebroschüre sowie der Druck der Broschüre, muss der Auftraggeber für die Gesamtsumme die Künstlersozialabgabe abführen. Warum ist das so?


Da es zwischen freiberuflich tätigen Künstlern und Publizisten und ihren Auftraggebern größere Freiheiten in der Vertragsgestaltung gibt, als zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der Gesetzgeber aber von einem vergleichbaren gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis ausgeht, hat der Gesetzgeber und das Bundessozialgericht in verschiedenen strittigen Fällen abschließend
festgelegt, dass alles zur Abgabepflicht führt, was zur Erbringung der jeweiligen künstlerischen oder publizistischen Leistung erforderlich ist.

Das lnformationsdefizit auf Seiten der Unternehmen und Institutionen ist in den letzten Monaten sehr deutlich geworden. Wie werden Sie kurzfristig verstärkt aufklären, um dieses Defizit zu beseitigen und damit den Druck von den Künstlerinnen und Künstlern, Ihren Versicherten, zu nehmen?

Die Künstlersozialkasse hat seit sechs Monaten eine eigene, aus mehreren Mitarbeitern bestehende, „task force“ zur Aufklärung und Beratung gebildet. Das Angebot an Informationsveranstaltungen wurde im letzten Jahr verdreifacht.

Bitte wenden Sie sich an

  • Herrn Nordhausen, Telefon: 7543 550
  • Herrn Kißling, Telefon: 7543 767

Auftraggeber behaupten, dass der bürokratische Aufwand, die Abgabe zu ermitteln und abzuführen, ein Hindernis für die Zusammenarbeit mit Freiberuflern darstelle. Welche Möglichkeiten der Vereinfachungen für die Abgabepflichtigen sehen Sie?

Anders als bei vielen anderen sozialen und steuerlichen Abgabepflichten hat der Gesetzgeber zum KSVG von Anfang an die Möglichkeit geschaffen, Ausgleichsvereinigungen zu bilden, denen die Unternehmen sich anschließen können und über die die rechtlich einwandfreie Abführung der Abgaben sehr einfach und unbürokratisch zu organisieren ist. Die Chemische Industrie, die Verlagswirtschaft, die Kunstgalerien, nahezu alle Gewerkschaften, Parteien und Kirchen haben solche Vereinigungen gebildet und den ihnen angeschlossenen Unternehmen so den Aufwand der Einzelrechungsprüfung abgenommen. Neue Ausgleichsvereinigungen können jederzeit bei der KSK beantragt werden.

Wie bewerten Sie den Vorschlag anderer Berufsverbände, dass die KSK-Versicherten auf ihren Rechnungen die Künstlersozialabgabe ausweisen, diese einziehen und sie dann an die KSK abführen?

Dem Gesetzgeber des KSVG und dem Bundesverfassungsgericht, das 1987 über zahlreiche Beschwerden gegen das Gesetz entschieden hat, war sehr bewusst, dass die Künstlersozialabgabe nur unabhängig von der Versicherungspflicht der Künstler und Publizisten erhoben werden kann, um Wettbewerbsnachteile für die Versicherten und ein aufwändiges Nachweisverfahren über das Bestehen der Versicherungspflicht unbedingt zu vermeiden. Die Erhebung der Künstlersozialabgabe für Entgelte an alle freiberuflich bzw. selbstständig tätigen Künstler und Publizisten
führt außerdem dazu, dass der Abgabesatz erheblich niedriger festgesetzt werden kann, als wenn nur für Versicherte gezahlt werden müsste.

Für unsere Auftraggeber sind wir Geschäftspartner. Der Begriff „Künstlersozialabgabe“ weckt negative Assoziationen. Können Sie sich vorstellen, einen neuen Namen für die KSA zu entwickeln?

Gerne. Machen Sie Vorschläge. Die müssen dann aber durch einen parlamentarischen Beratungsprozess, da die Begrifflichkeiten vom Gesetzgeber festgelegt werden.

 

  • Die Antworten gab seitens der Künstlersozialkasse Sabine Schlüter, Leiterin der Künstlersozialkasse. Herzlichen Dank!
  • Stand: 30. Januar 2008

 





Die AGD fragt, die KSK antwortet – Teil 2

Wegen Künstlersozialabgabe lieber GmbHs als Freiberufler: "unrealistisch und unhaltbar", "unsinnig und teuer"

Im Laufe des Jahres 2007 hat sich die öffentliche Wahrnehmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes verändert: Streit mit Auftraggebern, finanzieller Druck, rechtswidrige Forderungen der Auftraggeberseite. Untemehmerverbände empfehlen, Freiberufler nicht mehr zu beauftragen. Auftraggeber sind verärgert, weil sie Designer ind er Aufklärungspflicht sehen. Wie beurteilen Sie diese veränderte Wahrnehmung?

Sie entspricht der Erfahrung, die die Künstlersozialkasse seit 25 Jahren mit Wirtschaftsstrukturen macht, die einerseits in wachsendem Maße abhängige Beschäftigung wegen mangelnder Flexibilität begrenzen, andererseits die zunehmende Komplexität beklagen und soziale Sicherungals private Angelegenheit des Individuums ansehen.

DieBundesrepublik Deutschland hat für die Gruppe der selbstständigen Künstler und Publizisten die soziale Sicherung zu einer gesamtgesellschaftlichen Pflichtaufgabe gemacht, die von allen Beteiligten gleichermaßen zu respektieren und im Rahmen ihrerVerantwortlichkeit umzusetzen ist. Es ist die Pflicht jedes Unternehmers, sich über die für ihn geltenden Gesetzes und Verordnungen selbstständig zu informieren und diese einzuhalten. Eine Aufklärungspflicht zum KSVG seitens der Auftragnehmer besteht in keiner Weise. Die Vermeidung der Abgabe ist ein Gesetzesverstoß, der leider in der Vergangenheit allzu häufig ungeahndet blieb.

Die in 2007 auf der Basis der dritten Novelle des KSVG begonnene systematische Erfassungsarbeit der Träger der Deutschen Rentenversicherung wird in wenigen Jahren dazu führen, dass Beitragsgerechtigkeit, Beitragsehrlichkeit und niedrige Beitragssätze das bisher einzige soziale Sicherungssystem, das prekäre Selbstständigenbiografien imk reativen Bereich mit einer sozialen Grundsicherung schützt als das erkannt wird, was es ist: ein Wettbewerbsvorteil für die Branchen.

Geschäftsbeziehungen zwischen „freien“ Partnern sind jedoch nicht vollständig in ihren Kräfteverhältnissen durch den Staat regelbar. Inwieweit Auftragnehmer sich von ihren Auftraggebern letztlich bedrängen lassen, hängt ab von ihrer Marktmacht und ist nicht legislativ regelbar.

Ein großes Problem scheint die mangelnde Aufklärung der potenziell Abgabepflichtigen zu sein. Viele Berufsverbände fordern schnelle und umfassende Aufklärung seitens der KSK und der Bundesregierung. Wie werden Sie in dieser Richtung verstärkt aktiv werden?

Die Künstlersozialkasse hat seit sechs Monaten eine eigene, aus mehreren Mitarbeitern bestehende, „task force“ zur Aufklärung und Beratung gebildet. Das Angebot an Informationsveranstaltungen wurde im letzten Jahr verdreifacht. Es wird an zahlreichen weiteren lnformationsangeboten und Lernmodulen für das Internet gearbeitet. Verbände, die interessiert sind, mit der Künstlersozialkasse zusammenzuarbeiten, sind herzlich eingeladen, sich an uns zu wenden.
Zudem betreiben die Träger der Deutschen Rentenversicherung eigene Internetseiten zum KSVG und bieten telefonische Beratung an.

Wie beurteilen Sie die Aufforderungen und Stellungnahmen von Unternehmerverbänden, Aufträge in Zukunft nicht mehr an Freiberufler, sondern an juristische Personen zu erteilen, um vermeintlich Kosten und Verwaltungsaufwand zu sparen?

Dieses Argument kennen wir seit vielen Jahren. Es hat sich in der Praxis immer wieder als unrealistisch und unhaltbar erweisen. Selbst wenn Unternehmen vorübergehend zur Beauftragung von GmbHs übergegangen sind, so haben sie doch nach einer Weile häufig festgestellt, dass

  1. die GmbH nicht kostengünstiger ist, da der Betriebsaufwand für eine GmbH, der ja auch in den Preisen seinen Niederschlag finden muss, häufig höher liegt als die derzeit bei 4,9% liegende Abgabe.
  2. genau die Auswahl einer spezifischen künstlerischen oder publizistischen Leistung mit dieser Entscheidung nicht mehr in der eigenen Hand liegt, sondern in der der GmbH.

Die überwiegende Mehrheit der Auftraggeber hat daher nach einer Weile wieder völlig von diesem unsinnigen und teuren Umgehungsversuch Abstand genommen oder aber angefangen, die Auftragsvergabe in einer fürdie eigenen betrieblichen Zwecke angemessenen Weise zu mischen. Dies ist legitim und für marktwirtschaftliche Beziehungen selbstverständlich.

Schon jetzt ist eine Diskussion um Sinn, Struktur und Zukunft der Künstlersozialabgabe entstanden. Können sie sich vorstellen, mit den Betroffenen über alternative Strukturmodelle zu diskutieren?

Gerne. Wir tun dies seit Bestehen des Systems, denn diese Diskussion hat nie aufgehört. Sie ist ein Spezifikum des KSVG und im Gesetz selbst angelegt und gewollt. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass wir als Ausführungsbehörde Rechtsanwendung und Rechtsumsetzung betreiben. Für die Weiterentwicklung ist letztlich der Gesetzgeber zuständig. Das Bundesarbeitsministerium hat daher die Einrichtung des „Runden Tisches“ zum KSVG geschaffen, an dem diese Diskussion mit zahlreichen Verbänden kontinuierlich geführt wird. Auch der deutsche Kulturrat und der Beirat der Künstlersozialkasse greift Ihre Anregungen zu diesem Feld gerne auf.

 

  • Die Antworten gab seitens der Künstlersozialkasse Sabine Schlüter, Leiterin der Künstlersozialkasse. Herzlichen Dank!
  • Stand: 30. Januar 2008

 

Arbeitsgruppe Künstlersozialkasse: Gisela Sonderhüsken, Jürgen Grothues, Boris Buchholz