Künstlersozialkasse
Das Solidarprinzip gilt auch für Kreative
Die Künstlersozialversicherung wurde eingeführt, um der arbeitnehmerähnlichen Abhängigkeit Kreativer von ihren Auftraggebern Rechnung zu tragen. Sie sorgt dafür, dass Auftraggeber und Verwerter sich im Sinne des Solidarprinzips - ähnlich wie bei Angestellten - fast zur Hälfte an der sozialen Absicherung, Kranken- und Pflege- sowie Rentenversicherung, beteiligen. Im Gegensatz zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung oder privater Vorsorge orientieren sich die Beiträge und Abgaben der KSK ausschließlich am tatsächlichen Einkommen bzw. den Auftragssummen.
Die AGD informiert (nicht nur) Ihre Mitglieder ausführlich über die Künstlersozialkasse:
- Extraseite KSK: Aktivitäten, Neuigkeiten und Berichte
- Die AGD fragt, die KSK antwortet - 1:
Das Informationsdefizit sei seitens der Unternehmen hausgemacht. - Die AGD fragt, die KSK antwortet - 2:
Wegen Künstlersozialabgabe lieber GmbHs als Freiberufler: "unrealistisch und unhaltbar", "unsinnig und teuer" - Die AGD fragt, die KSK antwortet - 3 (für Mitglieder):
Wer wann an die KSK Abgaben zu entrichten hat – neun Beispiele - Die AGD fragt, die KSK antwortet - 4 (für Mitglieder):
Wie überprüft die Künstlersozialkasse ihre Mitglieder und was sind die Konsequenzen

