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Allianz deutscher Designer (AGD) e. V.

Anschrift

Steinstraße 3, 38100 Braunschweig, Telefon: +49 (0)531.16757, Telefax: + 49 (0)531.16989, Internet: http://www.agd.de

vier|viertel

Designer spielen - warum spielen zufrieden macht, wie Spiele gestaltet werden und wie Sie in Machtspielen selbstbewusst mitmischen... Das agd|viertel gibt es im Abo oder als Probeexemplar im AGD Shop.

Neue Vergünstigung für AGD Mitglieder

AGD Mitglieder erhalten im Softwarehaus BtB Sonderkonditionen, ebenso bei Veranstaltungen des VDM Nord und Seminaren der AEP. [mehr für Mitglieder]

Elektronische Rechnungen

werden voraussichtlich ab Herbst 2011 auch ohne digitale Signatur anerkannt. [mehr...]

AGD sehen, hören, fühlen

Sreenshot AGD Imagefilm

Die gelungene Diplomarbeit von Wolfgang Amboss und Patrick Weiser (FH Mainz) macht die AGD für (fast) alle Sinne erlebbar. Danke sehr und viel Spaß beim Ansehen!

Designer schaffen Ausbildungsplätze

Druckerei

Praktische Tipps und verschiedene Fördermodelle. [mehr lesen...]

 

Existenzgründer Tipps und Infos

Selbstständig werden als Designer

Sie wollen sich als Designer selbstständig machen? Von der Kunst und Ihrem Gestaltungstalent leben? Dann sind Sie hier genau richtig! Willkommen bei der AGD. Vorab: ein Patentrezept für Ihre Selbstständigkeit können wir Ihnen nicht bieten, wohl aber ein paar bewährte Tipps, damit aus Ihrer Gründung keine Nullnummer wird.

Die berufliche Befähigung

Idealerweise haben Sie bereits ein Designstudium oder eine vergleichbare Designausbildung hinter sich. Vielleicht sind Sie auch ein Autodidakt oder Quereinsteiger und auch schon Berufserfahrung gesammelt in Agenturen, Unternehmen oder Designbüros. Ein solides Designrüstzeug sollten Sie auf jeden Fall mitbringen für den beruflichen Markt, denn der Wind weht rau. Natürlich gibt es wunderbar sonnige Tage, aber eins sollten Sie immer im Hinterkopf behalten: Wenn Sie sich für die Selbständigkeit entscheiden, sind Sie Ihr eigener Chef und ganz allein für Ihre Einnahmen zuständig. Je geschulter Ihr kaufmännisches Geschick bereits ist, umso effizienter können Sie Ihr Talent einsetzen.

Konzept und Businessplan

Sie wissen, was Sie können. Aber wissen auch Ihre potenziellen Auftraggeber, was Sie anbieten? Schließlich sollte der Kunde Sie verstehen und Sie natürlich Ihren Kunden. Entwickeln Sie eine Kurzdarstellung Ihrer Dienstleistung und vermeiden Sie eine zu fachspezifische Ausdrucksweise. Was bieten Sie an? Zu welchem Preis? Wer soll Sie beauftragen? Nur, wenn Sie sich selbst diese Fragen beantworten können sind Sie in der Lage, dies auch anderen zu vermitteln. Erstellen Sie ihren Businessplan. Das gibt Ihnen die notwendige Klarheit für Ihre Vorhaben und macht Ihnen auch bewusst, welche Kosten Sie monatlich decken müssen.

Was ist Ihr USP?

Bevor Sie loslegen, überlegen Sie: Was können Sie anbieten? Wie wollen Sie sich verkaufen? Und warum sollen die Kunden gerade Sie als Designer beauftragen? Was macht Sie mit Ihrer Leistung unverwechselbar? Überlegen Sie genau und schreiben Sie die Antworten stichpunktartig auf. Es sind die ersten marktwirtschaftlichen Aspekte Ihrer Gründung, der sogenannte USP (Unique Selling Proposal). Je klarer Sie sich vom Markt abheben, desto besser können Sie sich positionieren. Und das macht es potentiellen Auftraggebern leichter, Sie zu finden.

Informieren Sie sich

Das A und O einer gelungenen Selbstständigkeit ist die gründliche Planung. In zahlreichen Städten gibt es Existenzgründerkurse, die - je nach Umfang und Informationsgehalt -  über 3 Tage oder 2 Wochen gehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft bietet Ihnen mit einer umfangreichen Existenzgründer-Webseite viele Infos. Ein Unterbereich informiert zudem über die Gründung als Künstler/Publizist. Die AGD bietet speziell für Existenzgründer im Designbereich Seminare an. Der Verband versorgt Sie mit allen Infos, die Ihnen zu einem erfolgreichen Start verhelfen. In den zahlreichen weiteren Seminaren lernen Sie die Kunst der Akquisition, Gesprächstechniken zum Verkauf, Preisargumentation etc. Kurzum, Sie erhalten bei der AGD die Infos, die Sie fit machen für Ihren Job.

Freiberufler oder Gewerbe?

„Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt“ Partnerschaftsgesellschaftsgesetz § 1 Abs. 2

Jeder Unternehmer, der eine andere selbständige Tätigkeit als die i.S.d. § 18 EStG gesetzlich geregelte ausführt, ist ein Gewerbetreibender und damit gewerbesteuerpflichtig. Letztendlich entscheidet das Finanzamt anhand Ihrer eingereichten Tätigkeitsbeschreibung, zu welcher Sparte Sie gehören. Für Freiberufler gilt:

  • Es ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Sie zahlen keine Gewerbesteuer
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich
  • Es besteht die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft

Gib mir Deine Nummer

Beantragen Sie bei Ihrem lokalen Finanzamt eine Steuernummer. Das sollten Sie spätestens vier Wochen nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in Angriff nehmen. Nach Erhalt sind Sie beim Finanzamt registriert und müssen jedes Jahr Einkommensteuer abführen. Ihre Steuernummer muss künftig auch auf Ihre Rechnungen.

Für internationale Geschäfte benötigen sie eine Umsatzssteuer Identifikationsnummer (USt-ID). In Zeiten globaler Vernetzung passiert das oft schneller, als Sie denken. Die USt-ID können Sie formlos telefonisch oder schriftlich beantragen beim:


Bundesamt für Finanzen (BfF)
Außenstelle Saarlouis
Zentralstelle Umsatzsteuer-Kontrollverfahren
Telefon: +49. (0)6831. 456 44 4
Telefax: +49. (0)6831. 456 12 0


Rechnen Sie mit einem Zeitraum von ca. 4 - 6 Wochen nach Anstragsstellung Ihrer USt-ID bis zu deren Erhalt.

Der erste Auftrag

Glückwunsch zu Ihrem ersten Auftrag! Damit Sie und Ihr Kunde gut zusammen arbeiten, halten Sie bitte alles schriftlich fest. Formulieren Sie klar die Aufgabenstellung, die von Ihnen zu erbringende Leistung sowie die vereinbarte Vergütung. Lassen Sie sich den Auftrag vom Kunden schriftlich geben.

Buchhaltung und Co

Als Freiberufler führen Sie Ihre Buchhaltung als Einnahme-Überschussrechnung (EÜR). Das bedeutet, Sie sammeln die Belege Ihrer gesamten Einnahmen und Ausgaben. Oder auf den Punkt gebracht: keine Buchung ohne Beleg. Es gilt das Prinzip der Ist-Versteuerung: Erst, wenn das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto ein- oder abgeht, wird es versteuert bzw. vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das Thema Steuern ist ein umfangreiches Kapitel für sich; die AGD bietet ihren Mitgliedern kostenlose professionelle Steuerberatung.