Soziale Sicherung
Einrichtungen für Designer
VG BILD-KUNST
Die Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST ist die Urheberrechtsorganisation der deutschen Künstler, Fotografen und der Filmurheber.
Sie nimmt für ihre Mitglieder die Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, die der einzelne aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann.
Zur Berufsgruppe II gehören Foto-Designer, Bildjournalisten, Grafik-Designer, Karikaturisten und Pressezeichner. Der Beitritt ist kostenlos, er erfolgt durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages, durch den die in der jeweiligen Berufsgruppe relevante Rechtewahrnehmung auf die Verwertungsgesellschaft übertragen wird.
Ähnlich wie die GEMA für den Bereich Musik, nimmt die VG BILD-KUNST für ihre Mitglieder Rechte aus künstlerischer und gestalterischer Tätigkeit wahr.
Anschrift:
VG BILD-KUNST r.V.
Weberstr.61
D-53113 Bonn
Telefon: +49. (0)228. 915 34 0
Telefax: +49. (0)228. 915 34 39
E-Mail: info@bildkunst.de
Künstlersozialversicherung
Gesetzliche Pflicht für fast alle selbstständigen Designer ist die Kranken- und Rentenversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
Die Künstlersozialkasse übernimmt Ihren "Arbeitgeberanteil", das heißt ca. 9,6 % für die Rentenversicherung ca. 8,1 % für die Kranken- und Pflegeversicherung 17,7 % zusammen. Die anderen 17,7% leisten Sie. Wenn Sie also einen Gewinn von 6000,00 Euro im Jahr erzielen, beträgt Ihr Anteil daran 17,7%. Das sind 1062,00 Euro im Jahr oder 88,50 Euro im Monat.
Weitere 1062,00 Euro werden von den Verwertern künstlerischer Leistungen als Künstlersozialabgabe sowie als Bundeszuschuss an die KSK gezahlt. Auf Ihrem Rentenkonto sammeln sich also die doppelten Beiträge an, Sie zahlen aber nur - vergleichbar wie ein Arbeitnehmer - die Hälfte.
Als Versicherte(r) der KSK können Sie am Riester-Rente Programm der Bundesregierung teilnehmen.
Mit einer Postkarte oder per E-mail können Sie den Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht anfordern.
Anschrift:
Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
D-26384 Wilhelmshaven
Telefon: +49. (0)4421. 754 39
Telefax: +49. (0)4421. 754 58 6
www.kuenstlersozialkasse.de
Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaft Druck und Papier
Pflichtversicherung für alle selbständigen Grafik- und Fotodesigner: In der letzten Zeit häufen sich Anfragen von AGD-Designern wegen der Forderung der Berufsgenossenschaft Druck und Papier (Wiesbaden), sich gegen Unfälle pflichtzuversichern. Die Berufsgenossenschaft weist dabei daraufhin, daß auch künstlerisch Tätige Designer aufgrund ihrer Satzung der Pflichtversicherung unterliegen.
In der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung sind selbständige Foto- und Grafik-Designer pflichtversichert. Die Berufsgenossenschaft ist eine öffentlich-rechtliche Unternehmerorganisation mit Sitz in Wiesbaden und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie hat nach dem Sozialgestzbuch die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen; nach Eintritt eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit hat sie die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit geeigneten Mitteln wiederherzustellen und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Somit ist jeder selbständige Foto-, Grafik- oder Kommunikations-Designer – neben der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz – gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung pflichtversichert; ebenso der in seinem Unternehmen tätige Ehegatte. Er schützt sich so vor allen Kosten, die durch Unfall während der Ausübung der selbständigen künstlerischen Tätigkeit entstehen: im Atelier an der Papierschneidemaschine, im Auto auf dem Weg zum Auftraggeber oder aber auch auf dem Messegelände bei der Überprüfung eines Ausstellungsstandes.
Der Beitritt zur Pflichtversicherung beginnt mit der Eröffnung des Unternehmens bzw. der erstmaligen Aufnahme der selbständigen Tätigkeit des Designers. Die Berufsgenossenschaft stellt Beginn und Ende ihrer Zuständigkeit durch schriftlichen Bescheid gegenüber dem Designer fest, die Versicherung kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden.
Weitere Informationen: AGD Sachinfo 9.2
Oder direkt bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papier
Anschrift:
Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung
Rheinstraße 6–8
D-65185 Wiesbaden
Telefon: +49. (0)611. 131 0
Telefax: +49. (0)611. 131 10 0




