Vergütungstarifvertrag Design
Zügig kalkulieren heißt mehr Zeit zu haben für das Wesentliche: Kreativität
Der AGD Vergütungstarifvertrag Design (VTV) wird seit 35 Jahren zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. und dem Selbständige Design-Studios (SDSt) e.V. ausgehandelt und vereinbart.
Auf mittlerweile 204 Seiten listet er in seiner 2011 erschienenen achten Auflage rund 800 repräsantative Vergütungsbeispiele aus zehn Designbereichen auf. Das Berechnungssmodell des VTV Design ermöglicht eine zügige und für den jeweiligen Nutzungsanlass flexibel angepasste Kalkulation.
"Was kostet Design?" - der AGD Vergütungstarifvertrag Design beantwortet diese Frage im Handumdrehen.

"Wir nutzen den AGD VTV Design seit über zehn Jahren. Er bietet für unsere Kunden und uns eine sichere, transparente und flexible Basis bei der Kalkulation unserer Leistungen."
Dipl. Designer Stefan Waidmann, Waidmann/Post Braunschweig, AGD Mitglied
Der VTV Design von A bis Z
- Anerkannter und gemäß Tarifvertragsgesetz im Tarifregister des Bundes und der Länder registrierter Tarifvertrag.
- Erschien erstmals 1978, die letzte Aktualisierung erfolgte 2011 mit der achten Auflage.
- Flexibel und fair: die Vergütung hängt in hohem Maß von der späteren Nutzung (=Wertschöpfung) der Kreativleistung ab.
- Schafft rechtliche Sicherheit für Auftragnehmer und Auftraggeber von Designleistungen gleichermaßen.
- Zehn Designbereiche: von Beratung über Kommunikationsdesign bis Textil.
Ab sofort clever kalkulieren...
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